Hooligan-Konkordat
Das Konkordat ist eine besondere Massnahme für eine aussergewöhnliche Situation. Gewalt kann im Rahmen eines grossen Anlasses mit vielen Menschen schwere Folgen haben. Zudem ist es im Kollektiv für die Täter einfacher, aus der Anonymität zu agieren. Es gilt der Gewalt an Sportveranstaltungen entschieden entgegen zu treten. Gewalt darf keinen Platz haben. Das Konkordat gibt den zuständigen Behörden die Möglichkeit, gegen Gewalttätige gezielt vorzugehen.
Das Konkordat ist kein Allerheilmittel. Das kann, das soll es auch nicht sein. Es handelt sich um einen Mosaikstein in einem grösseren Bild zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen. Prävention und Fanarbeit sind andere wichtige Elemente, die vom Kanton ebenfalls unterstützt werden.
Anlass zu Diskussionen geben die Rayonverbote und die Meldeauflagen. Beide Massnahmen werden im Kanton Zürich aber nur extrem selten angewendet: So waren Ende Januar 2013 gegen 42 Personen Rayonverbote verfügt, und im Jahr 2012 hat es 2 Meldeauflagen gegeben.
Was sich gegenüber dem alten Konkordat nun ändert, ist die Dauer der Massnahmen: Rayonverbot und Meldeauflagen sollen neu anstelle von einem Jahr über drei Jahre verhängt werden. Wobei klar ist: Drei Jahre wird es nur bei sehr schweren Vergehen geben.
Wir müssen uns bewusst sein: Es gibt ohne dieses Konkordat keine Handhabe, Gewalttätige von Fussballmatches fernzuhalten – auch das Strafrecht hilft uns da leider nicht weiter. Die Möglichkeit, gewalttätige Menschen nicht nur ein, sondern drei Jahre von Sportveranstaltungen fernzuhalten, ist eine leider notwendige und sinnvolle Verschärfung.
Darum am 9. Juni 2013: JA zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooligan-Konkordat).