Mindestens 23 Franken!
So hat der Stadtrat unter anderem festgestellt, dass 3’600 in Winterthur Beschäftigte weniger als 23 Franken pro Stunde erhalten und mehr als zwei Drittel der Betroffenen Frauen sind. Der vom Stadtrat dargelegte Gegenvorschlag ist grundsätzlich ein Bekenntnis, an dieser Situation etwas ändern zu wollen. Nur leider präsentiert sich der Gegenvorschlag so, dass mit diesem fast niemandem geholfen wäre.
Denn die vom Stadtrat vorgeschlagene Höhe eines Mindestlohns ist zu niedrig. Letztlich erhält nur das Gastro-Personal weniger als 21.60 Franken und wegen des im Gegenvorschlag formulierten GAV-Vorrangs wäre es vom vorgeschlagenen Mindestlohn ausgenommen. Kritisch sehen wir ebenfalls den Umstand, dass mit dem Gegenvorschlag die Chance verpasst wurde, einen Beitrag zur Lohngleichheit zu leisten. Denn gerade die von Tieflöhnen besonders betroffenen Arbeitnehmerinnen gehen hier mehrheitlich leer aus.
Nichtsdestotrotz bleibt der Vorschlag des Stadtrates ein Bekenntnis, Mindestlöhne auf kommunaler Ebene auf gesetzlicher Ebene zu verankern. Er hat den Anstoss der Initiative dafür genutzt, eine umfangreiche Analyse zur Situation in Winterthur zu führen. Jetzt gilt es auf Grund dessen, die Behandlung im Gemeinderat weiterzuführen.
Wir von der SP, mit den Grünen und der AL, setzen uns weiterhin für einen Mindestlohn von 23 Franken ohne GAV-Vorrang aus. Wir bleiben dran.