Neues Zürcher Bürgerrechtsgesetz

Ein gutes Gesetz.

Am 15. Mai stimmen wir über das neue Zürcher Bürgerrechtsgesetz ab. Im Kantonsrat wurde es mit 126 zu 47 Stimmen deutlich angenommen. Einzig die SVP war dagegen, die daraufhin das sogenannte Kantonsratsreferendum ergriffen hat. In der Debatte wurden sowohl die Änderungsanträge von links wie auch von rechts abgelehnt und schliesslich die ursprüngliche Vorlage des Regierungsrats – ohne Änderung – verabschiedet.

 

Das von der Regierung vorgeschlagene Gesetz orientiert sich am Bundesgesetz: Dieses wurde 2018 grundlegend erneuert und deutlich konkreter gefasst als früher. Seither spielen messbare Kriterien, wie z.B. Testergebnisse, eine wichtige Rolle. Ziel ist ein schweizweit möglichst einheitliches Einbürgerungsverfahren. Der Spielraum der Kantone ist dadurch kleiner geworden.

 

Die SVP möchte aber wo immer möglich die Einbürgerungen erschweren, so beispielsweise die Mindestaufenthaltsdauer in einer Gemeinde erhöhen, bevor ein Gesuch gestellt werden kann. Es ist ihr egal, dass dies der Realität des Lebens völlig widerspricht.

 

Der Kantonsrat hat ein gutes Gesetz verabschiedet. Es macht die Einbürgerung zu dem, was sie sein soll: ein Verwaltungsakt, wie etwa das Heiraten. Paare werden nicht blindlings getraut, Einbürgerungen nicht leichtfertig vorgenommen. Sie sind glücklicherweise keine willkürlichrn Entscheide mehr. Damit lässt sich das Thema nicht mehr so leicht emotional bewirtschaften. Dies ärgert natürlich die SVP.

 

Ich werde aus Überzeugung Ja stimmen, denn möglichst alle, die hier leben, sollen politisch mitbestimmen können.